10.02.2008, 15:38
Nur weil der Führerschein nie eingezogen wurde heißt das nicht das man keine verlängerte Probezeit haben kann.
die Probezeitverlängerung gilt ab dem Zeitpunkt wo die "normale" eigentlich abgelaufen wäre,solange man nur ein Fahrverbot hatte.
Wenn du ihn aber komplett neu machen musstest gilt das neue Datum.
Ich muss es wissen, ich habs auf insgesamt ganze 5 Jahre Probezeit geschafft
Aber was hast DU für 8-Monate Fahrverbot angestellt ???
Alkohol ?
Greetz
Rubino
die Probezeitverlängerung gilt ab dem Zeitpunkt wo die "normale" eigentlich abgelaufen wäre,solange man nur ein Fahrverbot hatte.
Wenn du ihn aber komplett neu machen musstest gilt das neue Datum.
Ich muss es wissen, ich habs auf insgesamt ganze 5 Jahre Probezeit geschafft
Aber was hast DU für 8-Monate Fahrverbot angestellt ???
Alkohol ?
Greetz
Rubino

