10.02.2008, 16:11
ich fürchte schon.
wie ich schrieb, restprobezeit der ersten probezeit(bis einzug des führerscheins)
+ zwei jahre ab neuerteilung des Führerscheins.(als wenn du den lappen 6 monate hattest bis sie ihn dir abnahmen =18monate+24monate wegen der verlängerung...)ich meine es ist so!
aber ruf doch mal deinen fahrleherer an!der muss das genau wissen!
wie ich schrieb, restprobezeit der ersten probezeit(bis einzug des führerscheins)
+ zwei jahre ab neuerteilung des Führerscheins.(als wenn du den lappen 6 monate hattest bis sie ihn dir abnahmen =18monate+24monate wegen der verlängerung...)ich meine es ist so!
aber ruf doch mal deinen fahrleherer an!der muss das genau wissen!