10.02.2008, 17:57
gütig nicht, aber faul.
Da sind bestimmt 10 Leute 2 Monate lang damit beschäftigt auf die Probezeit 8 Monate drauf zu rechnen
Ich hatte 1 Monat Fahrverbot, der wurde mir auch nicht draufgerechnet.
Man soll ja auch durch die Nachschulung einsichtig werden.
Die einzige Einsicht die uns der Fahrlehrer da vermittelt hat, war sich nich mehr erwischen zu lassen
Aber gilt die Probezeitverlängerung überhaupt auch für die Krad-Drosselung ???
Da sind bestimmt 10 Leute 2 Monate lang damit beschäftigt auf die Probezeit 8 Monate drauf zu rechnen
Ich hatte 1 Monat Fahrverbot, der wurde mir auch nicht draufgerechnet.
Man soll ja auch durch die Nachschulung einsichtig werden.
Die einzige Einsicht die uns der Fahrlehrer da vermittelt hat, war sich nich mehr erwischen zu lassen
Aber gilt die Probezeitverlängerung überhaupt auch für die Krad-Drosselung ???

