13.02.2008, 12:29
Freakability\;p=\"62321 schrieb:drossel hat nix mit probezeit zu tun.... du darfst nach 2 jahren offene maschinen fahren (wenn im besitz einer fahrerlaubnis) egal ob du ne probezeitverlängerund hast oder nicht...
Danke für die Antworten... Hab gerade bei der Führerscheinstelle angerufen und die konnten mir nun 100% sagen was Sache ist.
die Drossel muss 2 Jahre drin bleiben, wenn man ein Fahrverbot hat muss man das dazu zählen d.h. bei mir 8 Monate ( die sind aber auch schon längst rum) d.h. ab 1.3 kann ich endlich ungedrosselt fahren.
Das mit der Probezeit ist etwas anders... 2 Jahre standard-Probezeit +2Jahre verlängerte Probezeit + Fahrverbot (8Monate) ... naja kann man nichts machen. Hab ich halt noch ein bischen Probezeit ... aber endlich kann ich mein Baby aufmachen das war der Hauptgrund.
lg