18.02.2008, 23:42
Mahlzeit...
wenn du eine originale Kawa-Abdeckung hast, dann gibt es ein Gutachten, welches besagt, das es nicht eingetragen werden muss.
Ich denke aber ja mal, das du eine Wagner-Abdeckung hast (welche bestimmt auch nicht richtig passt) und diese müsste eigentlich beim Tüv eingetragen werden, da diese halt nur ein Teilegutachten hat.
Gruß
Dark
wenn du eine originale Kawa-Abdeckung hast, dann gibt es ein Gutachten, welches besagt, das es nicht eingetragen werden muss.
Ich denke aber ja mal, das du eine Wagner-Abdeckung hast (welche bestimmt auch nicht richtig passt) und diese müsste eigentlich beim Tüv eingetragen werden, da diese halt nur ein Teilegutachten hat.
Gruß
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
[Bild: https://gpz.info/uploads/Tacho-Signatur.png]
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