19.04.2008, 10:59
Als geschädigter und insbesondere hier wo die Haftung geklärt sein dürfte zahlst du das Gutachten nicht, das muss die gegnerische Versicherung tragen.
Insbesondere ist in diesem Fall da von einem wirtschaftlichen Totalschaden auszugehen ist ein Gutachten unbedingt angebracht.
Um der gegnerischen Versicherung ein Handlungsspielraum zu geben habe ich ja vorgeschlagen bis Montagabend zu warten.
Gruß
Wepps
Insbesondere ist in diesem Fall da von einem wirtschaftlichen Totalschaden auszugehen ist ein Gutachten unbedingt angebracht.
Um der gegnerischen Versicherung ein Handlungsspielraum zu geben habe ich ja vorgeschlagen bis Montagabend zu warten.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling