19.04.2008, 19:36
sowas ist natürlich immer blöd...
hmm.. also wenn der gegnerische verkehrsteilnehmer den unfall klar verschuldet hat (am besten ist natürlich wenn er das im polizeiprotokoll schriftlich zugibt) dann muss die gegnerische versicherung den gutachter bezahlen.. du kannst sogar zum rechtsanwalt gehen, der sich der sache für dich annimmt, der wird auch bezahlt von der gegnerischen versicherung..
hatte im dezember nen autounfall, da auch direkt zum anwalt wegen schmerzensgeld etc. ah war sogar ähnlich.. auch ein auffahrunfall, aber mit'm auto ebend
hmm.. also wenn der gegnerische verkehrsteilnehmer den unfall klar verschuldet hat (am besten ist natürlich wenn er das im polizeiprotokoll schriftlich zugibt) dann muss die gegnerische versicherung den gutachter bezahlen.. du kannst sogar zum rechtsanwalt gehen, der sich der sache für dich annimmt, der wird auch bezahlt von der gegnerischen versicherung..
hatte im dezember nen autounfall, da auch direkt zum anwalt wegen schmerzensgeld etc. ah war sogar ähnlich.. auch ein auffahrunfall, aber mit'm auto ebend
![Smile Smile](https://gpz.info/images/smilies/icon/smile.gif)