25.04.2008, 23:39
Birdhouse\;p=\"69739 schrieb:weiss das denn nun jemand??????
TheDarkAvanger\;p=\"69715 schrieb:wie schon geschrieben wurde, darf der erste Hilfe Lehrgang nicht älter als zwei Jahre sein, wenn man den Führerschein machen möchte.
Falls dir das noch nicht genau genug war:
Zitat:Wie lange gilt die Bescheinigung?
Die Teilnahme an den Kursen "Erste Hilfe" oder "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" soll Sie in die Lage versetzen, u.a. bei Straßen- verkehrsunfällen schnell und wirksam zu helfen. Wenn Ihr letzter Kurs über zwei Jahre zurückliegt, haben Sie jedoch möglicherweise einiges wieder vergessen. Deshalb entscheidet die jeweilige Führer- scheinannahmestelle, ob sie über zwei Jahre alte Teilnahme- bescheinigungen noch akzeptiert. Zu ihrem persönlichen Nutzen empfieht der ASB auch Führerscheininhabern, ihre Kenntnisse alle zwei Jahre aufzufrischen - z.B. mit einem achtstündigen Erste-Hilfe-Training oder einem dreistündigen Erste-Hilfe-Fresh up. Diese Auffrischungen ersetzen jedoch nicht die für den Führerschein geforderten Kurse.
Ich hoffe, das beantwortet deine Fragen
Gruß
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
[Bild: https://gpz.info/uploads/Tacho-Signatur.png]
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