05.06.2008, 15:33
Marrador\;p=\"74428 schrieb:Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?Beispiel:
in den ersten 6 Monaten handelt es sich um die Garantie des Herstellers. Nach den 6 Monaten ist es dann die Gewährleistung. Das heisst, in den ersten 6 Monaten muss Dir der Hersteller nachweisen, dass das Gerät ( oder die Komponente ) beim Verkauf in Ordnung war. Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, dann musst Du dem Hersteller oder Händler nachweisen, dass das Gerät/Komponente bereits beim Verkauf defekt war. Da dies aber sehr schwer und nur mit hohen Kosten zu bewerkstelligen ist, steht man oft auf verlorenem Posten da.
Es kommt auch auf die Händler an, einige halten sich strikt an den Gesetzestext und verweisen Dich dann sofort an den Hersteller. Andere wiederum sind Kundenfreundlicher und kümmern sich darum.
Ich hoffe es stimmt auch so, glaub aber schon
Übrigens, auch wenn das Teil vom Händler ist, fahr es auf jeden Fall Probe, bzw. nimm Dir jemand mit, der was davon versteht und es fahren kann.
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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