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Eure Einschätzung bitte
#6
also ohne eben noch mal schnell nachzulesen.

Gewährleistung sind die gesetzlich vorgeschriebenen 2 jahre bei neukauf. in diesem zeitraum ist eine reklamation gewöhnlicherweise beim händler anzuzeigen. das sich die beweislast nach 6 monaten umdreht ist allerdings richtig.

Garantie ist immer eine freiwillige zusatzleistung des herstellers oder händlers und hat nichts mit der gewährleistung zu tun.

so weit ich weiߟ muss ein händler bei gebrauchtwaren eine gewährleistungsfrist von einem jahr geben. die gewährleistungsfrist kann per kaufvertrag allerdings auf 6 monate gekürzt werden. steht im kaufvertrag weniger als 6 monate drin dann ist dies ungültig und es tritt das vorgeschriebene 1 jahr in kraft. da sich allerdings wie oben schon erwähnt nach 6 monaten die beweislast dreht muss man wohl nicht unbedingt auf das eine jahr drücken, weil man nach den 6 monaten mehr oder weniger auf das wohlwollen des händlers angewiesen ist. wie schon geschrieben wurde, das nachweisen das der fehler schon beim kauf bestand oder es sich um materialfehler handelt wird wohl zu teuer werden. wobei ich so ein gutachten habe noch nie anfordern müssen und ich mich mit der aussage arg auf gleiteis begebe.

ihr dürft mich gern berichtigen Smile

hier noch ein schöner videolink zu dem thema da muss man nicht so viel lesen Smile (video: studiogespräch)
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Eure Einschätzung bitte - von Marrador - 05.06.2008, 13:49
[Kein Betreff] - von saxonfahrer - 05.06.2008, 14:24
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