11.06.2008, 18:39
meiner meinung nach ist das so... wenn die dir nicht nachweisen können, wer gefahren ist, können sie ja nicht wilkürlich dir die Strafe auferlegen. also wird erstmal keiner bestraft. was jedoch passieren wird: dem Eigentümer des Motorrades wird das führen eines Fahrtenbuches auferlegt... was sich jedoch unter bestimmten umständen auch umgehen lässt
ich kann da die Seite der Kanzlei Hönig empfehlen.
![Wink Wink](https://gpz.info/images/smilies/icon/wink.gif)
1.weiteste Anreise Norden2010
2.Motorradquiz Norden2010
3.weiteste Anfahrt Ansbach2008
2.weiteste Anfahrt Ansbach2013
Umbauten:Xenon,LED-Miniblinker,LED-Kennzeichenbel.,blaues umgeschweißtes Geweih,SaitoII-Heizgriffe,Blaue LEDs und 2in2 Barracuda Carbon
2.Motorradquiz Norden2010
3.weiteste Anfahrt Ansbach2008
2.weiteste Anfahrt Ansbach2013
Umbauten:Xenon,LED-Miniblinker,LED-Kennzeichenbel.,blaues umgeschweißtes Geweih,SaitoII-Heizgriffe,Blaue LEDs und 2in2 Barracuda Carbon