11.06.2008, 21:12
1. kann dem Halter des Moppeds das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Wenn dann später das Buch geprüft wird und da fehlen (nachweisbare) Fahrten, wird's nochmal teuer.
2. wenn ein Kennzeichen erkannt wurde, kann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, um den Fahrer zu ermitteln (Gesichtszüge, Klamotten, Körperhaltung etc.). Diese Kosten werden dann bei einer Zuordnung und Bestrafung mit auferlegt.
Man kann sich natürlich erst einmal dumm stellen und das Bild einsehen (wenn das Kennzeichen tatsächlich erkannt wurde). Wie das dann ausgeht???????????
Also bleibt die Frage, ob der "Blitzer" das Kennzeichen ablesen konnte. Konnte er es nicht, wird der Kumpel nochmal schweinisches Glück gehabt haben.
Sollte das Kennzeichen erkannt worden sein, würde ich an seiner Stelle in den sauren Apfel beißen und mit den Konsequenzen leben (müssen) und das Ganze unter "Lehrgeld" abspeichern.
2. wenn ein Kennzeichen erkannt wurde, kann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, um den Fahrer zu ermitteln (Gesichtszüge, Klamotten, Körperhaltung etc.). Diese Kosten werden dann bei einer Zuordnung und Bestrafung mit auferlegt.
Man kann sich natürlich erst einmal dumm stellen und das Bild einsehen (wenn das Kennzeichen tatsächlich erkannt wurde). Wie das dann ausgeht???????????
Also bleibt die Frage, ob der "Blitzer" das Kennzeichen ablesen konnte. Konnte er es nicht, wird der Kumpel nochmal schweinisches Glück gehabt haben.
Sollte das Kennzeichen erkannt worden sein, würde ich an seiner Stelle in den sauren Apfel beißen und mit den Konsequenzen leben (müssen) und das Ganze unter "Lehrgeld" abspeichern.