23.04.2006, 12:35
Holle schrieb:Sind die denn zusätzlich zum normalen Abblendlicht erlaubt, oder nur in Verbindung mit dem Fernlicht?
Also, das sind Nebelscheinwerfer. Sie sind demzufolge zum normalen Abblendlicht erlaubt. Vielleicht nur bei Nebel. So theoretisch gesehen. Aber was will nen Polizist machen, wenn ich die Lampen an habe und bei ner Kontrolle sage, ich hatte Angst, nicht gesehen zu werden? Das kann mich maximal 10 € kosten
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LG
Fronti
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