05.09.2008, 06:11
Morpheus\;p=\"85000 schrieb:....genauso bin cih für fahrtauglichkeitsprüfung ab 60 wer nicht laufen kann kann auch nciht fahren!
das is ein thema wo ich mich stunden lang auslassen könnte....
Falls das wirklich so gemeint sein sollte, wie es da steht:
Vielen Dank für die fünfzehn Jahre, die ich Dank Deiner Gnaden noch ohne erneuten amtlichen Nachweis meiner Leistungsfähigkeit am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Und da ich dann ja quasi über Nacht nicht mehr laufen kann, schau ich mich schon mal langsam nach nem Rollstuhl um.
Schon interessant, wie sich manche junge Menschen das Ãlterwerden vorstellen
@Tilli:
Wenn Du das Nummernschild deiner Kiste bei einer anderen Maschine verwendest, zahlt die Versicherung natürlich gar nix, sie hat das andere Bike ja schließlich überhaupt nicht versichert. (Typ, Fahrgestellnummer)
Anders ist das bei einem nicht genehmigten Umbau. Da wird ein Fremdschaden zunächst normal reguliert, die Versicherung wird sich aber einen Teil des Geldes von Dir zurückholen wollen. Auf einem Kaskoschaden am eigenen Motorrad bleibt man sehr wahrscheinlich aber selber sitzen.
Grüße, Rex

