09.09.2008, 21:48
Sicher bin ich nicht, aber bei Fahrzeugen greifen meines Wissens nur die fahrzeugspezifischen Versicherungen, in diesem Falle also eine Kasko, wenn vorhanden.
Bei dem Beispiel mit ins Lenkrad greifen würde ich mal behaupten, das dies mindestens als grobfahrlässig oder sogar als Vorsatz ausgelegt würde und dann zahlt auch keine Versicherung.
Grüße Jan
Bei dem Beispiel mit ins Lenkrad greifen würde ich mal behaupten, das dies mindestens als grobfahrlässig oder sogar als Vorsatz ausgelegt würde und dann zahlt auch keine Versicherung.
Grüße Jan
