10.09.2008, 14:12
muurikka\;p=\"85530 schrieb:Sicher bin ich nicht, aber bei Fahrzeugen greifen meines Wissens nur die fahrzeugspezifischen Versicherungen, in diesem Falle also eine Kasko, wenn vorhanden.
Bei dem Beispiel mit ins Lenkrad greifen würde ich mal behaupten, das dies mindestens als grobfahrlässig oder sogar als Vorsatz ausgelegt würde und dann zahlt auch keine Versicherung.
Grüße Jan
ja,das gleiche glaube ich nämlich auch...
nochmal zum thema schweißen:wenn das dann gemacht ist,muss man das dann nur nochmal lackieren lassen an der stelle,oder wie kann ich mir das vorstellen?oder brauch das nichtmal,weil man da von außen nichts sieht!?
