10.09.2008, 16:01
Zitat:...hat dein Bruder eine private Haftpflichtversicherung, müsste die dann nicht einspringen?
Nein!!
Beim Führen von Kraftfahrzeugen gilt grundsätzlich die KFZ-Haftpflichtversicherung, diese ist Fahrzeugbezogen und zahlt immer nur den Schaden an Dritte (Geschädigte)
Dies gilt auch beim allen Vorgängen die das Ein- und Aussteigen, sowie da Be- und Entladen betrifft.
D.H. auch grundsätzlich wenn du mal eben vom Kumpel ein Auto oder Motorrad fährst und es schrottest, er auf seinen Schaden sitzen bleibst den du angerichtet hast.
Was aber nicht ausschließt, dass dein Kumpel Schadensersatzansprüche gegen dich einklagen kann.
Aber es greift keine priv. Haftpflichtversicherung.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

