23.10.2008, 23:44
Nic.1701\;p=\"88860 schrieb:Hi,
Wenn das Fahrzeug weniger als 7 Jahre stillgelegt war, reicht heute eine normale Tüvprüfung.
Gruß
Nic.
HI denke ich nicht. Soweit ich weiß und mal im ADAC gelesen zu haben.
Reicht eigendlich nur noch eine Hauptuntersuchung egal wie lange das Krad stillgelegt wurde.
Und das nicht vergessen:
Ab 01.08.2005 ist die Abgabe einer Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) für die KFZ-Steuer eine zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung Ihres KFZ oder KRAD.
Die Einzugsermächtigung muß für ein inländisches Konto des Fahrzeughalters (Ausnahme gesetzl. Vertreter und Ehegatten) erfolgen und ist ggf. durch den Bevollmächtigten vorzulegen.
Ausnahmen bzw. Befreiungen zur Vorlage dieser Ermächtigung erteilt ausschließlich das Finanzamt (Bescheinigung)
Grundsätzlich ausgenommen von der Teilnahme am LEV sind:
Fahrzeuge mit unbefristeter Steuerbefreiung, Rote Dauerkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Behördenkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Bei unvollständiger und/oder fehlender Einzugsermächtigung muß ab dem 01.08.2005 die Zulassung Ihres Fahrzeuges abgelehnt werden.
Grundlage:
§1 der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuKraftStV)