25.10.2008, 17:08
Hi Pakonti, also ich bin aus dem Geschreibsel von TZU auch nicht ganz schlau geworden - die zahllosen Tipfehler machen das zusätzlich nicht eben leichter.
So wie ich das verstehe, gibts da einen Brief mit (unklar) eingetragener Drosselung und ein Dekra Gutachten späteren Datums, das die Entfernung eben diese Drossel bescheinigt.
Ich würd mal mit dem Brief und ohne das Gutachten zum Straßenverkehrsamt gehen und einfach mal vorab nachfragen, ob die Maschine aufgrund der vorhandenen Papiere mit 34 Ps angemeldet werden kann. Wenn ja, Drossel rein und zum Tüv, danach anmelden.
Grüße, Rex
So wie ich das verstehe, gibts da einen Brief mit (unklar) eingetragener Drosselung und ein Dekra Gutachten späteren Datums, das die Entfernung eben diese Drossel bescheinigt.
Ich würd mal mit dem Brief und ohne das Gutachten zum Straßenverkehrsamt gehen und einfach mal vorab nachfragen, ob die Maschine aufgrund der vorhandenen Papiere mit 34 Ps angemeldet werden kann. Wenn ja, Drossel rein und zum Tüv, danach anmelden.
Grüße, Rex