27.10.2008, 18:43
gutenberg\;p=\"89023 schrieb:Du brauchst nur die Deckungskarte Von
Deiner Versicherung. Dann darfst Du auch mit einen
nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV und zur
Zulassungsstelle. Diese Fahrten sind versichert und auch
erlaubt .Habe ich dieses Jahr 2 mal so gemacht.
Wenn Du mir nicht glaubst, frage bei Deiner Versicherung nach .
Das ist völlig korrekt.
Juls\;p=\"89075 schrieb:Mal ne kurze Zwischenfrage, da es grade bei mir aktuell is.
Wenn ich mir ein neues Kennzeichen holen will, da mein altes an den Halterungen Risse bekommen hat und ichs wohl irgendwann verlieren würde wenn ich nicht riesige Unterlegscheiben drangemacht hätte... was muss ich da zur Zulassungsstelle alles mitnehmen außer dem Nummernschild und vielleicht noch dem Fahrzeugschein: Also die Kennzeichenkombination bleibt gleich, möchte nur ein neues Schild ohne Ummelden, Versicherungswechsel, etc... Bitte um kurze Info.
Nach Möglichkeit solltest Du das neue Kennzeichen beantragen, solange Du das alte noch nicht verloren hast. Denn sonst kann es passieren, dass Du eine völlig neue Zulassung mit ner anderen Nummer machen musst.
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(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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