05.05.2006, 16:48
Das ist nicht ganz richtig, daß die Betriebserlaubnis sofort erlischt.
Es kommt immer darauf an WIE die angeschlossen sind. Wenn man die so angeschlossen hat, daß man die während der Fahrt betreiben kann, dann mag das schon stimmen, daß die ABE erloschen ist, aber wenn die so geschalten sind, daß man die garnicht einschalten kann wenn der Wagen läuft (bzw. daß die sich dann selbstständig abschalten), dann ist das kein Problem.
Es ist dann aber immer noch verboten, diese im Straßenverkehr zu betreiben (z.B. am Strassenrand, wenn man parkt).
Es kommt immer darauf an WIE die angeschlossen sind. Wenn man die so angeschlossen hat, daß man die während der Fahrt betreiben kann, dann mag das schon stimmen, daß die ABE erloschen ist, aber wenn die so geschalten sind, daß man die garnicht einschalten kann wenn der Wagen läuft (bzw. daß die sich dann selbstständig abschalten), dann ist das kein Problem.
Es ist dann aber immer noch verboten, diese im Straßenverkehr zu betreiben (z.B. am Strassenrand, wenn man parkt).
Gruß, Holle.

