09.12.2008, 13:29
Hallo zusammen,
meines Wissenens nach müssen die TK-Anbieter die Verbindungsdaten zwar mindestens 6 maximal 7 Monate speichern, Nutzen daraus ziehen dürfen jedoch nur staatliche, starfverfolgende Stellen: siehe Zitat aus Wiki
Genutzt und übermittelt werden dürfen auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten nur
zur Verfolgung von Straftaten,
zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen
zur Erteilung von Auskünften über die Identität von Telekommunikationsnutzern nach § 113 TKG.
von daher hau dem Mahner seine Post um die Ohren.
meines Wissenens nach müssen die TK-Anbieter die Verbindungsdaten zwar mindestens 6 maximal 7 Monate speichern, Nutzen daraus ziehen dürfen jedoch nur staatliche, starfverfolgende Stellen: siehe Zitat aus Wiki
Genutzt und übermittelt werden dürfen auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten nur
zur Verfolgung von Straftaten,
zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen
zur Erteilung von Auskünften über die Identität von Telekommunikationsnutzern nach § 113 TKG.
von daher hau dem Mahner seine Post um die Ohren.