18.12.2008, 09:15
Thunderbolt\;p=\"92107 schrieb:Durch die Versendung der Mahung ist die Verfährungsfrist unterbrochen und beginnt erneut.
Also nur Füße hoch reicht leider nicht, sofort Widerspruch einlegen.
Will Euch nicht nervös machen, aber da gibt es eine Gesetzeslücke, d.h. wenn Ihr nicht widersprecht, kann das Ding u.U. sogar zwangsvollstreckt werden und dagegen is dann nix zu machen!!!!!
Ich empfehle Euch daher, mit solchen Schreiben umgehend zu einem Anwalt zu gehen und auf jeden Fall den Verbraucherschutz einzuschalten, bevor es ein böses Erwachen gibt.
Viele Grüße
Roman
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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