19.12.2008, 10:58
Die Aussage das Mahnungen die Verjährungsfrist verlängern ist auch schlicht falsch.
Lediglich Mahnungen die durch einen Richter oder einen Staatsanwalt verfasst werden heben die Verjährungsfristen auf.
Verlängerungen können nur erreicht werden wenn per Gerichtsbeschluss eine Pfändung und/oder Stundung und/oder Zahlbescheide ergehen.
... Back to Topic...
Würde mich auch interessieren worans gelegen hat, das das Forum so langsam war.
Lediglich Mahnungen die durch einen Richter oder einen Staatsanwalt verfasst werden heben die Verjährungsfristen auf.
Verlängerungen können nur erreicht werden wenn per Gerichtsbeschluss eine Pfändung und/oder Stundung und/oder Zahlbescheide ergehen.
... Back to Topic...
Würde mich auch interessieren worans gelegen hat, das das Forum so langsam war.