18.04.2009, 20:06
Bei uns in Deutschland hat man nach dreifachem Ausbesserungsversuch des Händlers ein Recht auf Wandlung - das heisst, dass man das Fahrzeug zurückgeben kann und den Kaufpreis zurückbekommt. Da werden vereinzelt glaube ich noch ein paar Prozent für bereits gefahrene/genutzte Kilometer abgerechnet, aber ansonsten läuft das problemlos.
Mit EU-weitem Recht ist es in der Schweiz wohl Essig....naja, Kawasaki war im Kundenzufriedenheits-Bereich noch nie so besonders - selbst wenn man keine Garantieansprüche geltend gemacht hatte.
Ich muss ehrlich sagen, ich würde mir auch keine (neue) Kawasaki mehr kaufen
Mit EU-weitem Recht ist es in der Schweiz wohl Essig....naja, Kawasaki war im Kundenzufriedenheits-Bereich noch nie so besonders - selbst wenn man keine Garantieansprüche geltend gemacht hatte.
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(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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