18.04.2009, 20:06
Bei uns in Deutschland hat man nach dreifachem Ausbesserungsversuch des Händlers ein Recht auf Wandlung - das heisst, dass man das Fahrzeug zurückgeben kann und den Kaufpreis zurückbekommt. Da werden vereinzelt glaube ich noch ein paar Prozent für bereits gefahrene/genutzte Kilometer abgerechnet, aber ansonsten läuft das problemlos.
Mit EU-weitem Recht ist es in der Schweiz wohl Essig....naja, Kawasaki war im Kundenzufriedenheits-Bereich noch nie so besonders - selbst wenn man keine Garantieansprüche geltend gemacht hatte.
Ich muss ehrlich sagen, ich würde mir auch keine (neue) Kawasaki mehr kaufen
Mit EU-weitem Recht ist es in der Schweiz wohl Essig....naja, Kawasaki war im Kundenzufriedenheits-Bereich noch nie so besonders - selbst wenn man keine Garantieansprüche geltend gemacht hatte.
Ich muss ehrlich sagen, ich würde mir auch keine (neue) Kawasaki mehr kaufen
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)

