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Zulassung Deutsche- / EG-Recht
#1
Hey!

Meine Freundin und ich wollen uns für unsere 500er (GS 500 E sie und ich GPZ) Miniblinker zulegen (bzw ich neue).
Dabei is das ja mit den Mindestabständen abhängig ob das Motorrad nach Deutschen oder EG-Recht zugelassen ist.

Wie is das unterschieden?!? Wann ist ein Motorrad nach deutschen oder EG-Recht zugelassen?!?
Idee: Wer in Deutschland fährt, fährt nach deutschen Recht?

Haben in ihrem Forum schon erfragt das ihre GS '95 nach deutschen Recht zugelassen ist und eigentlich die Blinker zum Scheinwerfer 100mm haben müssten (haben selbst die orig. nicht)...
Haben aber gehört das das den TÜV und die Rennleitung nich sonderlich interessiert!?!

Hab nochmal die Blinker der GS angehangen...bei der GPZ geh ich von aus das die Front bekannt ist Wink

Würden vorn und hinten von Louis mit einem 40er Arm nehmen:
[Bild: http://img2.louis.de/shop/img250/10033853_880_FR_07.JPG]


Angehängte Dateien
.jpg   gs_blinker.jpg (Größe: 7,36 KB / Downloads: 233)
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Zulassung Deutsche- / EG-Recht - von Insane785 - 25.01.2009, 21:43
[Kein Betreff] - von gpz-norden - 25.01.2009, 23:56
[Kein Betreff] - von Morpheus - 26.01.2009, 09:07
[Kein Betreff] - von Grimnok - 26.01.2009, 10:43
Re: Zulassung Deutsche- / EG-Recht - von Rubino - 26.01.2009, 11:58
Re: Zulassung Deutsche- / EG-Recht - von squaredancer - 19.03.2009, 10:29

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