01.06.2009, 12:49
Hairybird schrieb:Hast du das mitm Motorrad oder nem Auto gemacht? Wenn man mitm Motorrad im Überholverbot (das Zeichen mit den beiden 2 spurigen kfz nebeneinander - rot/schwarz) überholt und nicht über die durchgezogene Linie dabei fährt, müsste das eigentlich erlaubt gewesen sein. Angabe aber ohne Gewähr.
Das Zeichen 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art)
[Bild: http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/b...verbot.gif]
Ich glaube da gibt es keine Ausnahmen. Diese Überholverbot verbieten Fahrzeugführern, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Hier gilt generell das Überholverbot von mehrspuriger Kraftfahrzeuge, nicht ob du ein
zweispuriges oder einspuriges Kraftfahrzeug hast.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling