07.03.2009, 09:57
Die Reform der Kfz-Steuer ist beschlossene Sache: Der Bundesrat stimmte einem im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zu. Damit kann die Steuer für Neuwagen zum 1. Juli umgestellt werden. Sie bemisst sich dann nicht mehr allein nach dem Hubraum eines Autos, sondern überwiegend nach dessen Kohlendioxd-Ausstoß.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass eine Basismenge des CO2-Ausstoßes steuerfrei ist, die allerdings kontinuierlich sinkt. Bis 2011 liegt die Grenze bei 120 Gramm pro Kilometer, 2012 und 2013 bei 110 Gramm und ab 2014 schließlich bei 95 Gramm pro Kilometer. Oberhalb dieser Grenzen soll jedes Gramm ausgestoßenes CO2 zwei Euro Steuern kosten. Damit soll die Besteuerung einen Anreiz zum Erwerb schadstoffarmer Pkw geben.
Die neue Fahrzeugsteuer gilt zunächst nur für Neuwagen. Ãltere Pkw werden erst ab dem Jahr 2013 auf die neue Formel umgestellt.
1. Ein Link zum berechnen
2. Zur endgültigen Berechnung
Die Melkmaschine Fiskus läuft weiter
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass eine Basismenge des CO2-Ausstoßes steuerfrei ist, die allerdings kontinuierlich sinkt. Bis 2011 liegt die Grenze bei 120 Gramm pro Kilometer, 2012 und 2013 bei 110 Gramm und ab 2014 schließlich bei 95 Gramm pro Kilometer. Oberhalb dieser Grenzen soll jedes Gramm ausgestoßenes CO2 zwei Euro Steuern kosten. Damit soll die Besteuerung einen Anreiz zum Erwerb schadstoffarmer Pkw geben.
Die neue Fahrzeugsteuer gilt zunächst nur für Neuwagen. Ãltere Pkw werden erst ab dem Jahr 2013 auf die neue Formel umgestellt.
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