09.06.2009, 18:39
hier müsste dir IXIL entgegenkommen, über den händler ist da nichts mehr zu machen.
aber an IXIL hattest du dich ja schon gewannt. wenn die nicht wollen, dann wollen die
wohl nicht und müssen auch nicht.
auch der händler könnte dich bereits nach einem halben jahr hängen lassen, weil du
als käufer dann in der beweispflicht stehst.
aber an IXIL hattest du dich ja schon gewannt. wenn die nicht wollen, dann wollen die
wohl nicht und müssen auch nicht.
auch der händler könnte dich bereits nach einem halben jahr hängen lassen, weil du
als käufer dann in der beweispflicht stehst.
