06.04.2009, 00:09
Moin
Ich versteh die Diskusion nicht so ganz.
Wir haben schon einige Beamte hier und es wurde auch Paragraflich hierzu gepostet also warum dann noch rum Diskutieren.
Naja bin der auffassung dennoch inerorts darf nur öberholt werden wenn es der Verkehr zulässt oder eine 2 Spurige Fahrbahn vorhanden ist un ein Langsamfahrendes Fahrzeug zb: Baustellen Fahrzeug vor einem wegfährt
Anosnten ist innerorts Überholen verboten.
Und das so finde ich ist Richtig so.
Ich versteh die Diskusion nicht so ganz.
Wir haben schon einige Beamte hier und es wurde auch Paragraflich hierzu gepostet also warum dann noch rum Diskutieren.
Naja bin der auffassung dennoch inerorts darf nur öberholt werden wenn es der Verkehr zulässt oder eine 2 Spurige Fahrbahn vorhanden ist un ein Langsamfahrendes Fahrzeug zb: Baustellen Fahrzeug vor einem wegfährt
Anosnten ist innerorts Überholen verboten.
Und das so finde ich ist Richtig so.
