06.04.2009, 00:03
Ich verstehe eure Sicht der Dinge nicht so wirklich.
Wenn ich in einer geschlossenen Ortschaft zum überholen ansetze, und ein PKW vor dem zu überholenden Auto nach links ausschert, ohne den rückwärtigen vekehr zu beobachten, trägt er mindestens eine Teilschuld.
zudem trifft das argument, wenn in einer geschlossenen ortschaft der verkehr langsam ist,ist in 99%der fälle ein abbieger schuld, auch nicht zu. einfach unsinn.
Gerade Linksabbieger müssen besondere Vorsicht walten lassen.
Dazu ein Link: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm">http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm</a><!-- m -->
Also Kopf hoch Berliner, Anwalt nehmen und das beste draus machen.
Wenn ich in einer geschlossenen Ortschaft zum überholen ansetze, und ein PKW vor dem zu überholenden Auto nach links ausschert, ohne den rückwärtigen vekehr zu beobachten, trägt er mindestens eine Teilschuld.
zudem trifft das argument, wenn in einer geschlossenen ortschaft der verkehr langsam ist,ist in 99%der fälle ein abbieger schuld, auch nicht zu. einfach unsinn.
Gerade Linksabbieger müssen besondere Vorsicht walten lassen.
Dazu ein Link: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm">http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv221.htm</a><!-- m -->
Also Kopf hoch Berliner, Anwalt nehmen und das beste draus machen.
