12.03.2009, 22:14
Mein Auto hat Ende letztes Jahr keinen TÜV bekommen weil ich aufgeklebte Tachoscheiben habe.
Begründung:
Ein Tacho ist ein geeichtes Instrument und durch die Scheiben ist ein richtiges Ablesen nicht mehr gewährleistet.
Klingt plausibel, finde ich aber voll hohl.
Was hingegen aber wieder erlaubt sein soll ist ein Airbrush auf der originalen Scheibe.
LG Jörg
Begründung:
Ein Tacho ist ein geeichtes Instrument und durch die Scheiben ist ein richtiges Ablesen nicht mehr gewährleistet.
Klingt plausibel, finde ich aber voll hohl.
Was hingegen aber wieder erlaubt sein soll ist ein Airbrush auf der originalen Scheibe.
LG Jörg
