01.04.2009, 19:44
Hallo ihr!
Ich habe mir eine GPZ 500 S (bj. 95 ) zugelegt, welche die "offenen" Gasschieber (also 44kW / 60PS) eingebaut hatte.
Der Verkäufer hatte noch die alten Gasschieber, welche wohl die 34 PS Dinger sind, welche er mir dankenswerter weise mitgegeben hat.
Als ich den Vergaser gereinigt hab, hab die ich die gleich eingebaut - kein Problem soweit.
Nun ist nur die Frage:
1. Gibt es überhaupt ein Gutachten für die 34 PS Gasschieber?
Denn die Maschine wurde damals so von Kawasaki ausgeliefert!
Ich habe noch den ersten alten Brief wo die Leistungssteigerung eingetragen wurde.
2. Glaubt ihr, dass es dem TÜV reicht, wenn ich den alten Brief vorzeige und eine einstattliche Erklärung abgebe, dass die wieder verbaut sind?
Danke im Voraus und Grüße
Karru
Ich habe mir eine GPZ 500 S (bj. 95 ) zugelegt, welche die "offenen" Gasschieber (also 44kW / 60PS) eingebaut hatte.
Der Verkäufer hatte noch die alten Gasschieber, welche wohl die 34 PS Dinger sind, welche er mir dankenswerter weise mitgegeben hat.
Als ich den Vergaser gereinigt hab, hab die ich die gleich eingebaut - kein Problem soweit.
Nun ist nur die Frage:
1. Gibt es überhaupt ein Gutachten für die 34 PS Gasschieber?
Denn die Maschine wurde damals so von Kawasaki ausgeliefert!
Ich habe noch den ersten alten Brief wo die Leistungssteigerung eingetragen wurde.
2. Glaubt ihr, dass es dem TÜV reicht, wenn ich den alten Brief vorzeige und eine einstattliche Erklärung abgebe, dass die wieder verbaut sind?
Danke im Voraus und Grüße
Karru