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Frage zum Entdrosseln
#6
okay danke...dass
Muss ich? bezog sich auf den TÜV Smile

meine maschine entdrossel ich erst wenn es zeit wird, es ging um eine die ich verkauft habe, mit 34 PS TÜV bis 07.07. allerdings fehlen demjenigen das alte kennzeichen oder die tüv bescheinigung.
ohne bescheinigung wird die maschine nicht wieder zugelassen

das er sie ungedrosslet fahren möchte, muss er sowieso zum TÜV.
also habe ich da keine porbleme mehr mit.
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Nachrichten in diesem Thema
Frage zum Entdrosseln - von gpz86 - 09.11.2005, 15:55
Re: Frage zum Entdrosseln - von orangerider - 09.11.2005, 16:36
[Kein Betreff] - von squaredancer - 09.11.2005, 16:39
[Kein Betreff] - von orangerider - 09.11.2005, 16:44
[Kein Betreff] - von Smally - 09.11.2005, 17:21
[Kein Betreff] - von gpz86 - 09.11.2005, 18:13
[Kein Betreff] - von orangerider - 10.11.2005, 15:41
[Kein Betreff] - von Smally - 10.11.2005, 15:55

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