Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unfall-Überhohlt
#9
Also gut. Vor § 9 kommt allerdings § 5 StVO:

§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muߟ sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muߟ ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fuߟgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muߟ sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Auߟerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muߟ seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäߟigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäߟiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

siehe Absatz 4, letzter Satz und Absatz 7.

Ich bleib bei meiner Meinung. Du siehst das natürlich ein klein wenig subjektiver.
Auߟerdem hätte dir der freundliche Streckenposten vor Ort kein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgebrummt, wenn die Situation so unklar war.
EX500D, CANDY WINE RED, Bj. 94, 54 tkm

2. Preis Schönheitswettbewerb 2015


Meine Galerie
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unfall-Überhohlt - von squaredancer - 04.04.2009, 18:37
[Kein Betreff] - von Tilli - 04.04.2009, 18:47
[Kein Betreff] - von sauger64 - 04.04.2009, 18:49
[Kein Betreff] - von squaredancer - 04.04.2009, 19:31
[Kein Betreff] - von torfmull - 04.04.2009, 20:17
[Kein Betreff] - von squaredancer - 04.04.2009, 20:30
[Kein Betreff] - von torfmull - 04.04.2009, 20:36
[Kein Betreff] - von squaredancer - 04.04.2009, 20:44
[Kein Betreff] - von torfmull - 04.04.2009, 20:57
[Kein Betreff] - von wepps - 04.04.2009, 20:58
[Kein Betreff] - von torfmull - 04.04.2009, 21:02
[Kein Betreff] - von squaredancer - 04.04.2009, 21:08
Re: Unfall-Überhohlt - von torfmull - 04.04.2009, 21:11
[Kein Betreff] - von squaredancer - 04.04.2009, 21:18
[Kein Betreff] - von torfmull - 04.04.2009, 21:19
[Kein Betreff] - von Keayjay - 04.04.2009, 22:45
[Kein Betreff] - von rex - 04.04.2009, 23:02
[Kein Betreff] - von Steve-o - 05.04.2009, 01:34
[Kein Betreff] - von Ralf_43 - 05.04.2009, 14:09
[Kein Betreff] - von squaredancer - 05.04.2009, 14:34
[Kein Betreff] - von Ralf_43 - 05.04.2009, 15:02
[Kein Betreff] - von squaredancer - 05.04.2009, 15:08
Re: Unfall-Überhohlt - von squaredancer - 06.04.2009, 00:03
Re: Unfall-Überhohlt - von Pakonti - 06.04.2009, 00:09
Re: Unfall-Überhohlt - von kle-driver - 06.04.2009, 09:21
Re: Unfall-Überhohlt - von Schaitan - 06.04.2009, 21:53
Re: Unfall-Überhohlt - von Crossbone - 06.04.2009, 23:20
Re: Unfall-Überhohlt - von squaredancer - 06.04.2009, 23:43
Re: Unfall-Überhohlt - von rex - 07.04.2009, 20:47
Re: Unfall-Überhohlt - von squaredancer - 08.04.2009, 00:19
Re: Unfall-Überhohlt - von rex - 08.04.2009, 04:56

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste