04.04.2009, 20:58
"Leider" gibt es den sogenannten "Gummiparagraphen", § 1 StVO.
Der ist so ausgelegt, dass man eigentlich fast immer Schuld hat und es immer davon abhängig ist wie man ihn auslegt.
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In deinem Fall könnte es auch auf eine 50:50 Haftung ausgehen, denn beide Verkehrsteilnehmer haben bei diesem Unfall gegen den § 1 der StVO verstoßen.
Nicht außer Betracht lassen darf man wie so oft bei Unfällen die Mitschuld
nicht, die sich im Rahmen der Gefährdungshaftung (Betriebsgefahr des KFZ) ergibt.
Gruß
Wepps
Der ist so ausgelegt, dass man eigentlich fast immer Schuld hat und es immer davon abhängig ist wie man ihn auslegt.
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In deinem Fall könnte es auch auf eine 50:50 Haftung ausgehen, denn beide Verkehrsteilnehmer haben bei diesem Unfall gegen den § 1 der StVO verstoßen.
Nicht außer Betracht lassen darf man wie so oft bei Unfällen die Mitschuld
nicht, die sich im Rahmen der Gefährdungshaftung (Betriebsgefahr des KFZ) ergibt.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

