05.04.2009, 09:39
Es kommt drauf an, wie's in der Bescheinigung vom TÜV steht.
Ich kenn das so:
1. Die Ãnderungen sind unverzüglich in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen
-> Sofort zu Zulassung, darfst also nicht nur mit der Bescheinigung fahren
oder
2. Die Ãnderung sind bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapier zu übernehmen
-> Kannst mit der Bescheinigung fahren (hat mir die Polizei so gesagt...)
Ich kenn das so:
1. Die Ãnderungen sind unverzüglich in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen
-> Sofort zu Zulassung, darfst also nicht nur mit der Bescheinigung fahren
oder
2. Die Ãnderung sind bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapier zu übernehmen
-> Kannst mit der Bescheinigung fahren (hat mir die Polizei so gesagt...)