24.04.2009, 06:18
Moin.
Also bei so einem Wert wirst du Abgabensteuern zahlen müßen.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG, sind grundsätzlich
* Zoll,
* Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und
* gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern
Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.
Hier mal ein Beispiel:
Beispiele für Zollsätze bei der Einfuhr
Stand: April 2007 (Ãnderungen der Brüsseler Tarifdatenbank "TARIC" vorbehalten)
Grundsätzlich wird bei der Wareneinfuhr in Deutschland zusätzlich zum Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben: 19 % bzw. 7 % der Summe aus Rechnungspreis (frei-Haus, also einschließlich eventueller Transportkosten) und Zollbetrag.
Ermittlung des Zollwertes:
Ab-Werk-Rechnungspreis 700€
+ Beförderungskosten ?€
= Zollwert ?€
Berechnung des Zollbetrages:
Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag
Ermittlung des EUSt-Wertes:
Zollwert
+ Zollbetrag
+ Beförderungskosten innerhalb der
= Bemessungsgrundlage für die EUSt
Berechnung des EUSt-Betrages:
EUSt-Wert x EUSt-Satz = EUSt-Betrag
Einfuhrabgaben insgesamt:
Wären dann der Zollbetrag + EUSt
Wie das mit Geschänk usw aussieht keine Ahnung. Mach dich doch mal beim Zoll schlau.
Also bei so einem Wert wirst du Abgabensteuern zahlen müßen.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG, sind grundsätzlich
* Zoll,
* Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und
* gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern
Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.
Hier mal ein Beispiel:
Beispiele für Zollsätze bei der Einfuhr
Stand: April 2007 (Ãnderungen der Brüsseler Tarifdatenbank "TARIC" vorbehalten)
Grundsätzlich wird bei der Wareneinfuhr in Deutschland zusätzlich zum Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben: 19 % bzw. 7 % der Summe aus Rechnungspreis (frei-Haus, also einschließlich eventueller Transportkosten) und Zollbetrag.
Ermittlung des Zollwertes:
Ab-Werk-Rechnungspreis 700€
+ Beförderungskosten ?€
= Zollwert ?€
Berechnung des Zollbetrages:
Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag
Ermittlung des EUSt-Wertes:
Zollwert
+ Zollbetrag
+ Beförderungskosten innerhalb der
= Bemessungsgrundlage für die EUSt
Berechnung des EUSt-Betrages:
EUSt-Wert x EUSt-Satz = EUSt-Betrag
Einfuhrabgaben insgesamt:
Wären dann der Zollbetrag + EUSt
Wie das mit Geschänk usw aussieht keine Ahnung. Mach dich doch mal beim Zoll schlau.

