28.07.2009, 17:07
Hi Coffee, neben der Gewährleistung gibt es noch die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Die gilt, wenn eine verkaufte Ware von Anfang an nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist- dies trifft bei dem Vergaser ja zu.
Die Sachmängelhaftung kann (soweit ich weiß) vertraglich von zwei auf ein Jahr reduziert werden, vielleicht liegst Du in der Frist ja noch drin.
Wie es in dem Fall mit der Umkehr der Beweislast nach einer bestimmten Frist aussieht, weiß ich jetzt nicht.
Am besten mal Googel bemühen, ist aber schwieriger und wenig spannender Stoff.
Grüße, rex
Die Sachmängelhaftung kann (soweit ich weiß) vertraglich von zwei auf ein Jahr reduziert werden, vielleicht liegst Du in der Frist ja noch drin.
Wie es in dem Fall mit der Umkehr der Beweislast nach einer bestimmten Frist aussieht, weiß ich jetzt nicht.
Am besten mal Googel bemühen, ist aber schwieriger und wenig spannender Stoff.
Grüße, rex