Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ruf zu verlieren! Deshalb legt er auch einfach auf!
#4
Hi Coffee, neben der Gewährleistung gibt es noch die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Die gilt, wenn eine verkaufte Ware von Anfang an nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist- dies trifft bei dem Vergaser ja zu.
Die Sachmängelhaftung kann (soweit ich weiߟ) vertraglich von zwei auf ein Jahr reduziert werden, vielleicht liegst Du in der Frist ja noch drin.
Wie es in dem Fall mit der Umkehr der Beweislast nach einer bestimmten Frist aussieht, weiߟ ich jetzt nicht.
Am besten mal Googel bemühen, ist aber schwieriger und wenig spannender Stoff.
Grüߟe, rex
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Re: Ruf zu verlieren! Deshalb legt er auch einfach auf! - von rex - 28.07.2009, 17:07

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste