29.04.2009, 09:45
Moinsen,
die Duc- Töpfe gehören nun einmal bauarttechnisch an eine Duc, nicht an eine GPZ... die GPZ hat seinerzeit ihre Betriebserlaubnis mit ihrem originalen Auslieferungszustand erhalten... Viele Veränderungen führen nun einmal dazu, dass diese Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden ist; dazu gehört u.a. die Montage einer anderen Abgasanlage...
Die Barracuda hat ja eine EG- Betriebserlaubnis und ist für die GPZ "quasi zugelassen" worden. Trotz alle dem ist bei diesen EG Betriebserlaubnissen der Halter / Eigentümer / Fahrzeugführer für die Einhaltung der rechtlichen Norman zuständig...
Wenn also durch den Anbau der Duc- Töpfe die BE des Moppeds erlischt, muss sie abgenommen werden; eine Einzelabnahme. Dazu müssen aber die in dem Fahrzeugschein eingetragenen dB- Werte erreicht werden...
Grüße, Sascha
die Duc- Töpfe gehören nun einmal bauarttechnisch an eine Duc, nicht an eine GPZ... die GPZ hat seinerzeit ihre Betriebserlaubnis mit ihrem originalen Auslieferungszustand erhalten... Viele Veränderungen führen nun einmal dazu, dass diese Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden ist; dazu gehört u.a. die Montage einer anderen Abgasanlage...
Die Barracuda hat ja eine EG- Betriebserlaubnis und ist für die GPZ "quasi zugelassen" worden. Trotz alle dem ist bei diesen EG Betriebserlaubnissen der Halter / Eigentümer / Fahrzeugführer für die Einhaltung der rechtlichen Norman zuständig...
Wenn also durch den Anbau der Duc- Töpfe die BE des Moppeds erlischt, muss sie abgenommen werden; eine Einzelabnahme. Dazu müssen aber die in dem Fahrzeugschein eingetragenen dB- Werte erreicht werden...
Grüße, Sascha