05.05.2009, 20:31
sauger64 schrieb:Hi
das muss du beim Tüv vorführen
und in die Papiere eintragen lassen
Gruss Guido
Genauso ist es, das Teilegutachten nach §19 StVZO ist lediglich eine Arbeitsgrundlage für den Prüfer... ansonsten ist die Betriebserlaubnis Deines Pkw erloschen... Euro 50,- zzgl. Punkte... :prof:
Grüße, Sascha


