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rechtliches nach Gebrauchtkauf
#2
R4V3BROT schrieb:...wann ist er überhaupt rechtlich abgefahren, die Profiltiefe an der Auߟenseite ist ja noch gut...

Rechtlich gesehen ist die Stelle am Reifen massgebend für die Messung der Profiltiefe, wo sie am geringsten ist. Der Gesetzgeber schreibt 1,6 mm mindestens vor.


Viele Reifen haben in der Mitte einen Knubbel. Wenn dieses Ding eben mit dem danebenliegenden Profil ist, muss er ausgewechselt werden.
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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Nachrichten in diesem Thema
rechtliches nach Gebrauchtkauf - von R4V3BROT - 16.05.2009, 13:21
Re: rechtliches nach Gebrauchtkauf - von Martin (webmaster) - 16.05.2009, 13:29
Re: rechtliches nach Gebrauchtkauf - von Marrador - 16.05.2009, 15:37
Re: rechtliches nach Gebrauchtkauf - von joerch - 17.05.2009, 02:02

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