17.08.2009, 01:35
Ich hab zwar keinen Schalter, aber einen Tipp:
Bis du einen Schalter hast, überbrück diesen so, dass die Kupplung immer als losgelassen gilt.
Dann kannst du den Motor zwar nur noch im Leerlauf starten, aber der TÜV merkt, dass der Seitenständerschalter funktioniert.
Das brauchst du aber nur zu machen, wenn der TÜV jetzt zeitnah erfolgen muss.
MfG, Carl
Bis du einen Schalter hast, überbrück diesen so, dass die Kupplung immer als losgelassen gilt.
Dann kannst du den Motor zwar nur noch im Leerlauf starten, aber der TÜV merkt, dass der Seitenständerschalter funktioniert.
Das brauchst du aber nur zu machen, wenn der TÜV jetzt zeitnah erfolgen muss.
MfG, Carl