17.05.2009, 16:12
Moinsen,
habe gerade mal den Tatbestandskatalog gequält:
105654 Sie überholten, obwohl es durch Überholverbotszeichen 276/277 *) A - 1 € 70,-
verboten war.
§ 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 20 BKat
Gehe also davon aus, dass Du €70,- zzgl Bearbeitungsgebühr, €30,-, bezahlen musst. Somit erhälst Du einen Punkt beim KBA in Flensburg. Ein Punkt bedeutet, dass Du am Aufbauseminar teilnehmen musst... Ggf. wird Deine Probezeit auch verlängert... das kommt dann schriftlich :Vertrag:
Beim Überholen von zwei Fahrzeugen.... :fight: sinnlos!!!
habe gerade mal den Tatbestandskatalog gequält:
105654 Sie überholten, obwohl es durch Überholverbotszeichen 276/277 *) A - 1 € 70,-
verboten war.
§ 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 20 BKat
Gehe also davon aus, dass Du €70,- zzgl Bearbeitungsgebühr, €30,-, bezahlen musst. Somit erhälst Du einen Punkt beim KBA in Flensburg. Ein Punkt bedeutet, dass Du am Aufbauseminar teilnehmen musst... Ggf. wird Deine Probezeit auch verlängert... das kommt dann schriftlich :Vertrag:
saxonfahrer schrieb:...Aber vielleicht gibts ja doch noch ne Möglichkeit, irgendeine besondere verkehrstechnische Situation geltend zu machen. Ich drück dir die Daumen.
Beim Überholen von zwei Fahrzeugen.... :fight: sinnlos!!!