03.06.2009, 19:57
saxonfahrer schrieb:Richtig ist, dass das Tragen in der Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen (Paraden etc.) erlaubt ist. Der Rest stimmt so nicht. Eine Armbrust ist eine ganz normale Waffe, denn dort kann Energie gespeichert werden und ohne zutun bleibt das auch so. Der Bogen dagegen ist ein Sportgerät, weil sich Energie nicht speichern lässt.
thx für den Hinweis, da hab ich wohl die alte Waffengesetzanlage erwischt
nach der aktuellen Anlage1 gelten die jetzt auch als Schusswaffen
zum nachlesen:
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