04.06.2009, 09:37
Folgenes steht auf der Seite des ADAC (für Österreich):
Verbandszeug:
"Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln)."
Warnweste:
"Einspurige Fahrzeuge (also z.B. Motorräder) sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen"
Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in Österreich:
"Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt."
Warndreieck:
"Die Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks gilt in Österreich nur für Fahrer mehrspuriger Fahrzeuge - dazu zählen z.B. Motorradgespanne oder auch Trikes.
Einspurige Motorräder sind hiervon nicht betroffen."
Bei Motoradfrage.net steht, eine Ersatzbrille muss mitgeführt werden, wenn die Brille in der Fahrerlaubnis eingetragen ist, dies gelte für alle Fahrzeuge.
Ansonsten wünsche ich dir viel Spass :radler:
Verbandszeug:
"Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln)."
Warnweste:
"Einspurige Fahrzeuge (also z.B. Motorräder) sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen"
Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in Österreich:
"Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt."
Warndreieck:
"Die Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks gilt in Österreich nur für Fahrer mehrspuriger Fahrzeuge - dazu zählen z.B. Motorradgespanne oder auch Trikes.
Einspurige Motorräder sind hiervon nicht betroffen."
Bei Motoradfrage.net steht, eine Ersatzbrille muss mitgeführt werden, wenn die Brille in der Fahrerlaubnis eingetragen ist, dies gelte für alle Fahrzeuge.
Ansonsten wünsche ich dir viel Spass :radler:
