09.06.2009, 08:58
da dir der verkäufer damals sicherlich keine garantie gegeben hat, hättest
du sowieso nur auf die gesetzlich geregelte gewährleistung von 2 jahren
zurück greifen können. wenn bei der anlage auch keine garantiefrist über
2 jahre von seiten des herstellers dabei war kannst du an der stelle wohl
nur noch auf kulanz hoffen. mit einfordern ist da aber sicherlich nichts.
du sowieso nur auf die gesetzlich geregelte gewährleistung von 2 jahren
zurück greifen können. wenn bei der anlage auch keine garantiefrist über
2 jahre von seiten des herstellers dabei war kannst du an der stelle wohl
nur noch auf kulanz hoffen. mit einfordern ist da aber sicherlich nichts.
