Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
entdrosseln, welche behördengänge sind nötig?
#13
Ich hatte meine auf 34 Ps gedrosselte GPZ von meinem Neffen übernommen. Die Drosselung war in den Papieren nicht eingetragen, da wurde sie mit 60 Ps geführt. Er hatte lediglich den Prüfbericht vom Tüv mit den Angaben fürs Straßenverkehrsamt ständig dabei.
Auf diesem Bericht stand der Vermerk, daß die Leistungsänderung beim "nächsten Besuch der Zulassungsstelle" in die Papiere einzutragen sei. Von einer Frist dafür stand da zum Glück allerdings nichts...
Das hatte jetzt den immensen Vorteil, daß die Ummeldung des Motorrades auf mich ohne weiteren Tüv-Besuch direkt mit 60 PS erfolgen konnte, der Prüfbericht mit der Bestätigung der Leistungsreduzierung verschwand dabei einfach in der Versenkung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
entdrosseln, welche behördengänge sind nötig? - von Mjoellnir - 13.06.2009, 11:34
Re: entdrosseln, welche behördengänge sind nötig? - von Hairybird - 13.06.2009, 12:43
Re: entdrosseln, welche behördengänge sind nötig? - von Mjoellnir - 13.06.2009, 14:42
Re: entdrosseln, welche behördengänge sind nötig? - von Hairybird - 13.06.2009, 16:29
Re: entdrosseln, welche behördengänge sind nötig? - von grimmensteyn - 15.06.2009, 09:56
Re: entdrosseln, welche behördengänge sind nötig? - von Hairybird - 15.06.2009, 21:13
Re: entdrosseln, welche behördengänge sind nötig? - von Hairybird - 16.06.2009, 01:05
Re: entdrosseln, welche behördengänge sind nötig? - von rex - 16.06.2009, 05:21
Re: entdrosseln, welche behördengänge sind nötig? - von Mjoellnir - 16.06.2009, 16:35

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste