19.06.2009, 20:03
mir wurde das mal so gesagt. für deutschland ist es in ordnung, wenn man
seinen schein nach den 2 jahren von A beschränkt nicht auf A umschreiben
lässt, weil die regelung mit den 2 jahren bekannt ist. wenn man allerdings ins
ausland fahren möchte, dann muss man sich die A klasse eintragen lassen.
ich weiß jetzt leider nicht mehr woher ich diese information hatte. deshalb
wäre mit etwas schwarz auf weiß auch ganz lieb.
Sascha hast du einen tipp?
seinen schein nach den 2 jahren von A beschränkt nicht auf A umschreiben
lässt, weil die regelung mit den 2 jahren bekannt ist. wenn man allerdings ins
ausland fahren möchte, dann muss man sich die A klasse eintragen lassen.
ich weiß jetzt leider nicht mehr woher ich diese information hatte. deshalb
wäre mit etwas schwarz auf weiß auch ganz lieb.
Sascha hast du einen tipp?