20.06.2009, 03:34
Moinsen,
die Lösung lautet:
die alte Fahrerlaubnisklasse 1a beinhaltet automatisch die Fahrerlaubnisklassen A und A1, wobei die Klasse A nur dann gilt, wenn der Führerscheininhaber das 25. Lebensjahr erreicht hat...
Siehe auch : Verkehrsportal
Grüße, Sascha
die Lösung lautet:
die alte Fahrerlaubnisklasse 1a beinhaltet automatisch die Fahrerlaubnisklassen A und A1, wobei die Klasse A nur dann gilt, wenn der Führerscheininhaber das 25. Lebensjahr erreicht hat...

Siehe auch : Verkehrsportal
Grüße, Sascha